Ratgeber

Der rechtliche Hintergrund von Coverversionen

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Aufmacher

Die Begriffe Coverversion, Sample oder Remix hat sicher jeder schon einmal gehört. Was sie bedeuten und welcher rechtliche Hintergrund damit verbunden ist, soll in diesem Workshop geklärt werden.

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Coverversion – Hits aufgewärmt

Eine wissenschaftliche Studie hat ermittelt, dass etwa jeder fünfte Song in den Charts eine sogenannte Coverversion ist. Unter Coverversion versteht man im strengen Sinne eine Neuaufnahme einer bereits veröffentlichten Komposition, meist durch einen anderen Interpreten.

Die Gründe dafür können vielfältig sein. Vielleicht ist die Originalaufnahme vergriffen, also nicht mehr im Fachhandel erhältlich. Oder die alte Komposition soll mittels neuer Studiotechnik in neuem Glanz einem Publikum präsentiert werden, das möglicherweise bei der Erstveröffentlichung des Werkes noch gar nicht auf der Welt war. Natürlich können auch rein finanzielle Gründe bei Coverversionen eine Rolle spielen. Etwa wenn die Plattenfirma auf die naheliegende Idee kommt, einen alten Song – der sich in der Vergangenheit schon als Hit bewiesen hat – mit einem aktuell angesagten Künstler zu verbinden, um so einen potenziellen Megahit mit relativ wenig Risiko zu platzieren.


Ihr seid Audio Engineer, Producer, Songwriter, Home-Recorder oder wollt in das Thema Musikproduktion einsteigen? Dann müsst ihr zur Studioszene kommen! Vor Ort zeigen euch international sowie national erfolgreiche Produzenten und Engineers, wie ihr eure Producing-, Mixing- & Mastering-Skills auf das nächste Level hebt!

Dieses Mal mit am Start sind: Jaycen Joshua (Beyoncé, Snoop Dogg), Warren Huart (Produce Like A Pro), Purple Disco Machine, Moritz Enders (Silbermond), Jill Zimmermann (Alexisonfire), Quarterhead (Robin Schulz), Stefan Betke (Depeche Mode, Alphaville), Hans-Martin Buff (Scorpions, Peter Gabriel) sowie Wanja Bierbaum (Nina Chuba). Weitere Namen folgen! Ein weiteres Highlight: An allen drei Tagen ist für die Verpflegung der Besucher mit Getränken und Essen gesorgt, und die ist sogar im Ticketpreis enthalten! Damit wird die Studioszene für euch zu einem entspannten Erlebnis, das ihr einfach nur genießen müsst.

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Wenn das Original dabei lediglich nachgespielt wird, ist das eine Coverversion im engen Sinne. Diese Coverversion ist rechtlich auch am wenigsten problematisch, weil dann ganz klar ist, dass Urheber des Songs die ursprünglichen Komponisten und Textdichter sind und bleiben. Das deutsche Urheberrecht besagt, dass bereits veröffentlichte Kompositionen, deren Rechte von einer Verwertungsgesellschaft für den Urheber wahrgenommen werden, von jedermann ohne besondere Genehmigung nachgespielt oder neu aufgenommen werden dürfen, solange der Urheber angemessen an der Nutzung seines Werkes – also der Coverversion – beteiligt wird.

Praktisch alle kommerziell genutzten Werke werden von Verwertungsgesellschaften verwaltet. In Deutschland ist das die GEMA, was die Abkürzung von „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ ist. Daraus folgt, dass bei echten Coverversionen die Komponisten des Originals nicht extra um Erlaubnis gefragt werden müssen, wenn die Veröffentlichung der Coverversion auf Tonträger oder die Aufführung des Werkes bei Konzerten der GEMA gemeldet wird und die von ihr verlangte Vergütung von der Plattenfirma oder dem Konzertveranstalter bezahlt wird.

Wenn der neu aufgenommene Titel dann tatsächlich beim Publikum einschlägt, verdienen nur die Original-Urheber an den von der GEMA vereinnahmten Lizenzgebühren. Dem Interpreten bleibt sein Anteil an den Einnahmen der Plattenfirma oder die Konzertgage. So versuchte sich zum Beispiel Marc Terenzi in der Vergangenheit an einer Akustikgitarren-Coverversion von Michael Jacksons „Billie Jean“, welcher sich über ein wenig Taschengeld, ohne dafür etwas tun zu müssen, sicher freut.

Coverversion – Aber bitte mit Sahne

n den meisten Fällen begnügt sich der Interpret aber nicht damit, die Komposition mehr oder weniger originalgetreu nachzuspielen. Vielmehr möchte er dem Song seinen eigenen individuellen Stil aufprägen und dem Sound der heutigen Zeit anpassen. Vielleicht ist das Original auch nur Ausgangspunkt für die kompositorische Eigenleistung. Dann bekommt ein etwas angestaubter Hit durch diese Coverversion sozusagen ein frisches Sahnehäubchen verpasst.

Um das zu erreichen, werden der Beat und die Instrumentierung geändert, zusätzliche Stimmen geschrieben oder Melodien abgewandelt. Ein Beispiel für diese Art der Coverversion ist das eingangs erwähnte All Summer Long. Diese Coverversion basiert zwar hörbar auf dem Song Sweet Home Alabama, doch musikalisch passiert ein bisschen etwas anderes. Auch der Text ist bei dieser Coverversion neu, wenngleich darin mit „[…] singing sweet home Alabama all summer long“ ausdrücklich auf das Original Bezug genommen wird.

In rechtlicher Hinsicht nennt man so etwas eine „Bearbeitung“ eines vorbestehenden Werkes. Die Originalurheber haben auch an der Coverversion von Kid Rock ihre Urheberrechte behalten, die Anteile verringern sich jedoch, da die Komponisten der neuen Version ebenfalls ihren Teil vom Kuchen abhaben wollen. Es ist klar, dass so etwas niemals ohne die Zustimmung der Urheber des Originals geht. Schließlich könnte eine solche Bearbeitung auch in die Hose gehen und sich die Original-Komponisten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Aber auch wenn es nicht so schlimm kommt, muss kein Urheber die Veränderung seines Musikwerkes, also eine Coverversion, dulden.

In der Praxis läuft das so, dass die Plattenfirma des Interpreten der neuen Version den Musikverlag, der die Interessen der Original-Urheber vertritt, um Zustimmung zur Veröffentlichung bittet. Wird nach einer Hörprobe die neue Version als akzeptabel empfunden, geht es eigentlich nur noch um Geld, also wer wie viel von den Urheberrechtstantiemen abbekommt. Da die Rechteinhaber der Neuauflage zwingend auf die Zustimmung der Berechtigten am Original angewiesen sind, können letztere praktisch alles verlangen. So kommt es häufig vor, dass urheberrechtlich eigenständige Bearbeitungen eines Werkes, rechtlich und wirtschaftlich wie echte Coverversionen behandelt werden, die Bearbeiter also leer ausgehen.

Sample – In der Kürze liegt die Würze

Anders als bei einer Coverversion stellt sich die Situation beim sogenannten Sampling dar. Hier wird in erster Linie nicht auf eine vorbestehende Komposition zurückgegriffen, sondern das Sample ist ein Ausschnitt aus einer bereits bestehenden Tonaufnahme. Das kann ein einzelner Trommelschlag sein oder eine kurze Sequenz aus einem Lied, welche dann in einen neuen musikalischen Zusammenhang gestellt werden.

Die Rechte an Samples müssen immer geklärt, also die Erlaubnis hierfür eingeholt werden („Sample-Clearing“). Ansprechpartner für ein Sample ist die Plattenfirma der Originalaufnahme. Bei der Verwendung von Sequenzen ist dies auch der oder die beteiligten Musikverlage. In letzterem Fall ist meist auch die der Aufnahme zugrundeliegende Komposition betroffen.

Zwar hat die Rechtsprechung noch nicht endgültig geklärt, ob diese strengen Anforderungen auch für kleinste Soundschnipsel gelten. Es ist aber definitiv falsch, dass es – wie oft behauptet – eine Regel gäbe, wonach eine bestimmte Anzahl von Takten frei verwendet werden dürfte. Das Oberlandesgericht Hamburg hat im Jahr 2006 entschieden, dass zwei Takte eines Drumloops aus dem Stück Metall auf Metall der Elektronik Gruppe Kraftwerk nicht ohne deren Genehmigung gesampelt werden dürfen.

Bei einem Sample ist daher dringend zu empfehlen, die Sounds selbst zu erzeugen und aufzunehmen oder sich kommerzielle Sampling-CDs zuzulegen, bei denen die Rechte normalerweise geklärt sind.

Remix – Mix it, Baby!

Der Remix wird regelmäßig von den Interpreten eines Songs bzw. deren Plattenfirma in Auftrag gegeben. Der Remixer bekommt dann eine oder mehrere Spuren der Originalaufnahme, die er nach Herzenslust sampeln und verwursten darf. So kann aus einem Kuschelrocksong ein Dancefloor-Kracher werden oder aus einem R’n’B-Hit ein Drum’n’Bass-Track. Da hier der Auftrag für den Remix von der Plattenfirma kommt, die die Rechte an der Aufnahme innehat, ist das Sample-Clearing hier kein Problem. Was die Komponisten betrifft, muss die Plattenfirma durchaus deren Zustimmung einholen (läuft in der Regel über den beteiligten Musikverlag).

Der Remixer bekommt normalerweise eine Einmalzahlung für den Remix-Job, egal ob er das Original bearbeitet oder (ausnahmsweise) nur covert. Die Urheberrechte bleiben dann ausschließlich bei den Original-Urhebern, was deren Zustimmung zum Remix natürlich erleichtert.

Coverversion, Sample, Remix – Oder Madonna vs. ABBA

Ob ein Song gecovert, bearbeitet, gesampelt oder geremixt wird, ist im Einzelfall meist recht schwer abzugrenzen. Häufig ist es sogar eine Kombination aus mehreren Elementen wie einer Coverversion und einem Remix. Vielleicht erinnert ihr euch an den Song Hung Up von Madonna. Dieser basiert auf einem Sample und zugleich der Komposition Gimme Gimme Gimme der Popgruppe ABBA, welche aber von Madonna und ihrem Produzenten stark bearbeitet wurde. Selbstverständlich gibt es von dem Track zahlreiche Remixe.

Ähnlich ist es mit Eric Prydz und seinem One-Hit-Wonder Call On Me, welches markante Teile des Klassikers Valerie von Steve Winwood enthält. Da die neue Version Steve Winwood ziemlich gut gefiel, hat er bei dieser Neuauflage sogar selbst mitgewirkt und die Vocals neu eingesungen. Ob es sich dabei also um eine Coverversion, eine Bearbeitung des Originals oder einen Remix handelt, lässt sich kaum eindeutig sagen.

 Solange ihr nur im privaten Umfeld musiziert, können euch diese Feinheiten zwischen einer Coverversion, einem Sample und einem Remix letztlich egal sein. Doch ist Vorsicht geboten, wenn ihr damit an die Öffentlichkeit geht. Spätestens, wenn ihr Musikbeispiele ins Internet stellt, könnt ihr ernsthafte Probleme bekommen, wenn die Rechte an der Coverversion, dem Remix oder dem Sample nicht geklärt sind.Wenn ihr an dem Thema Spaß gefunden habt und euch auf die Suche nach weiteren Fällen von Coverversionen oder verwendeten Samples machen wollt, sei euch die Webseite www.coverinfo.de empfohlen, die eine recherchierbare Datenbank mit unzähligen Beispielen bereithält.

Nachfolgende Gafik zeigt einen jahrelangen Rechtsstreit um eine prägnante rhythmische Sequenz aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“, die Moses Pelham 1997 für einen von Sabrina Setlur gesungenen Titel genutzt hatte. 

Geschichte eines Rechtsstreits

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wie sieht’s aus, wenn ich als Produzent einen Remix von einem Cover machen will und die Erlaubnis vom Rechteinhaber des Covers hab. Reicht das dann aus oder brauch ich zusätzlich noch die Rechte des Urhebers und der Leistungsschutzberechtigten des Originals?

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    1. wie funktioniert das alles rechtlich wenn ich z.B. Michael Jackson Songs wie Billie Jean Covere, vocsls werden neu eingesungen und das ganze in ein neuen Glanz in House Versionen u.a. auf mp3 Portalen veröffentlichen will. Was muss ich tun, wie hole ich mir die Rechte und was würde in dem Fall für mich übrig bleiben?

      Viele Grüße
      Emre

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      1. Hallo Emre,
        du musst dir die Bearbeitungsrechte bei dem oder den Urheber/n, also Textern und Komponisten einholen. Das geht am besten über den entsprechenden Musikverlag. Diesen findest du in der GEMA-Datenbank.
        Viele Grüße!

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  2. Kleine Anmerkung zu “All Summer Long”: Die Piano Passage stammt aus “Werewolves of London” von Wareen Zevon und wurde entweder nachgespielt, oder sogar als Sample verwended!

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  3. habe eine Abmahnung für 2 Pink Floyd Limited Trance Remixe erhalten.
    Im deutschen Musikladen gekauft mit GEMA Zeichen

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  4. Hallo,

    wie sieht es aus, wenn ich den Refrain eines Songs übersetzt habe (mit Erlaubnis des Künstlers), neue Strophen dazu gedichtet habe, und dies Live aufnehme? Was muss ich bei dem Song für Copyright angaben machen? Copyright er, Copyright er und ich, oder Copyright ich?

    Auf diesen Kommentar antworten
    1. Hey Sebastian,

      sorry, dass du so lange auf eine Antwort warten musstest.

      Wir haben deine Frage der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main gestellt, die auf die Rechtsgebiete Musikrecht, Urheberrecht und Medienrecht spezialisiert sind.

      Daraus ist folgender Artikel entstanden: https://www.soundandrecording.de/tutorials/urheberrechte-und-deine-rechte/

      Ich hoffe, dort findest du eine Antwort auf deine Frage.

      Viele Grüße,

      Marc

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  5. Wie sieht es aus, wenn ich einen Song covern will, der noch nicht veröffentlicht ist?

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  6. Eine schöne Übersicht zum Thema! Ergänzen möchte ich, dass oft darüber gestritten wird, ob es sich um eine Bearbeitung handelt. Manchmal verweigern die Verlage (die meistens die Rechte der Urheber verwalten) die Veröffentlichung. In solchen Fällen lässt sich der Sachverhalt von einem Gutachter klären. Mehr Infos gibt es u. a. im Musikrechtslexikon unter http://www.musikgutachter.de

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. was mich noch interessiert:
    wie is das mit den erlösen aus cd-verkäufen online, wie physisch…

    wenn ich die bearbeitungsrechte, bzw die erlaubnis habe, meine bearbeitung zu veröffentlichen und ich die songs verkaufe (CD, oder online)…wer bekommt die erlöse? GEMA is klar… aber der rest 🙂

    danke schonmal!

    Marcus

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  8. Hey,
    Ich habe für eine bestehende und veröffentlichte Instrumentale Song von jemanden anders einen Text geschrieben. Die Melodie habe ich behalten, habe da keine significante Änderung gemacht. Kann ich das einfach veröffentlichen oder brauche ich da eine Genehmigung?

    Danke im voraus

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. Wie sieht es aus, wenn man aus einem englischen Originaltitel, ein Cover mit deutschem Text machen möchte. Was ist da zu beachten?

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    1. Zählt als Bearbeitung. Zusätzlich musst Du hier in der Genehmigungs-Phase eine englische Rück-Übersetzung Deines Textes beifügen. (Immer englisch, auch wenn Du z.B. ein arabisches Lied umdichtest.)

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  10. Ich habe da auch gerade ein kleines Problem, Ich bin Songtexterin und habe mit einem Komponsten der auch ein studio hat einen Song geschrieben (er Kompos. ,ich denText) der Song ist mit einem Interpreten veröffentlicht worden . Jetzt möchte ich selber auch singen und diesen Song als Coversong bringen und evtl. veröffentlichen . Jetzt mäckert der Interpret und Komponist (meine version ist die bessere). Wie sieht das rechtlich aus.??

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  11. Wie sieht es z.b. aus, wenn man z.b. den Text eines alten Gedichtes nimmt und daraus einen Songtext macht? Wie ist das geregelt? Vorallem wenn der Verfasser des Textes nicht mehr lebt.

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    1. Dann musst Du den rechtlichen Nachfolger anschreiben und um Erlaubnis bitten.
      Listen dazu kann man bei der GEMA finden. Den Titel des Gedichts/Songs eingeben oder den Namen des Verfassers/Komponisten.

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    2. 70 Jahre nach Tod der Urheber kannst du machen, was du willst. Meldest dich dann als Bearbeiter für DEINE Fassung an.

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  12. Hallo zusammen, was muss ich denn machen, wenn ich einen bekannten Song in eine andere Musikrichtung transportieren möchte. Also zum Beispiel einen Pop-Song als Rockversion. Der Text bleibt gleich, nur der musikalische Kontext ändert sich.

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    1. Dass es auf diese Frage nie eine Antwort gibt, oder auf all den Seiten genau auf dieses Thema nicht eingegangen wird, zeigt, dass das ungeklärt ist. Hält man sich zu 100 % an Noten, Struktur und Text, ersetz aber die Instrumentegattungen durch völlig andere, entsteht, für das Empfinden der meisten Menschen, ein neuer Song, dessen Original völlig neu interpretiert wurde. Aber da man rein vom Struktur, Text und Noten nichts hinzufügt hat, ist es auch keine Bearbeitung, und auch kein Remix, auch wenn es sich vielleicht so anhört. Ich sage nur: Grauzone. Wenn es zum Streit kommt, wird ein Gericht darüber entscheiden müssen.

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  13. Ich bin ein Hobby Musiker in der afg Musikebene ,ich möchte mit meiner Tochter,den Song von MJ -you are not alone-auf Original Text und afg Text covern .,darf oh das eigentlich? Ich hoffe auf eine Antwort..Danke

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    1. Hallo,
      es kommt auch ganz drauf an, wo und wie man es öffentlich vorführt. Nur für den privaten Bereich, kann man jeden Song covern, soviel man will.
      Lieben Gruß

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      1. Das ist schwammig….Wo hört der private Bereich denn auf und wo fängt die Öffentlichkeit an? Wenn ich privat viele Freunde habe und singe draussen für meine Freunde anstatt in der Bude. Was ist damit?
        Lg

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  14. Ich möchte einen Cover unverändert hochladen, also Melodie und Text alles unverändert. Kann man es auf Youtube hochladen ohne eine Mahnung zu erhalten? Und wie meldet man sein Cover den Gema an, dazu habe ich leider kein Tutorial gefunden.

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  15. Hallo Richard!

    Vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht. Dabei fiel mir eine Frage ein:
    Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn man ganz offiziell die Erlaubnis für die Bearbeitung und Veröffentlichung eines berühmten Songs beantragt und das Demo hierfür mitschickt (Viele Verlage haben hierfür vorgefertigte Formulare), hinterher aber keine Antwort oder eine Absage bekommt, aber irgendwann MEINE bearbeitete Version (oder wiederum leicht überarbeitete Version meiner Verarbeitung) plötzlich auf allen öffentlichen Medien zu hören ist?

    Hab ich in so einem Fall das Recht zu klagen? Hätte ich hierfür eine Chance? Zwar besitzt der Urheber bzw. der Verlag die Rechte des Songs, aber nicht die meiner Bearbeitung. In so einem Fall kann man doch auch von “Diebstahl geistigen Eigentums” sprechen, schließlich würde sich der Verlag ungefragt meiner eigenen Idee bedienen…

    Freue mich über eine Antwort.

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  16. Sehr guter Artikel. Kurz und informativ. Auch auf Österreich anwendbar. Hier vertritt die AKM und die AUME die Komponisten, Poduzenten, etc.

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  17. Unsere Coverband möchte eine Coverversion auf YouTube hochladen. Das Video ist produziert und ist kein Livemitschnitt von unserem Konzert. Der Text von der Coverversion stimmt mit dem Original überein. Aber die Melodie wurde teilweise verändert.

    Darf ich das Video ohne eine Erlaubnis einfach veröffentlichen?

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  18. Super Artikel!
    Ich hab auch nich eine Frage: wie sieht es mit Bearbeitungen für Satire und Bühnenauftritte (Sketche oder kurze Spielszenen) aus? Also wenn ich im Rahmen eines Sketches auf eine Bekannte Melodie einen eigenen Text singe (wie Caroline Kebekus das in ihrer Sendung manchmal macht)? Oder wenn man zum Beispiel so eine Google-Translate-Satire hochläd? Macht die Form der Veröffentlichung einen Unterschied?
    Muss man auch für satirische Auftritte oder für die sprachliche Bearbeitung (Englisch in Deutsch) für einen Bühnensketch die Genehmigung des Urhebers einholen oder reicht hier die Anmeldung bei der GEMA?

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  19. Ich bin eine professionelle Pianistin. Was ist, wenn ich eine Interpretation von einem Poplied auf Klavier mache und die Aufnahme auf eine CD verkaufen will? Wie hoch wären die GEMA Linzens pro Titel?

    Vielen Dank

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  20. Hallo,

    Hab’ mich selbst mit einem(unverändertem) Cover aufgenomenein und das Video mit lizenfreien Hintergrundvideos versehen und auf YouTube hochgeladen.

    Wegen der Musikaufnahme liege ich nun im Clinch mit der EMI, nachdem die dort dieses Cover erkannten und ich deshalb um Erlaubnis bat, deren Antwort:

    …”Selbst wenn es sich – wie Sie schreiben – um eine Cover-Version handelt, ist entgegen Ihrer Annahme für die vorliegende Verwendung unseres Musikwerks im Rahmen Ihres Videos der Erwerb des sog. Filmherstellungsrechts erforderlich, wobei die Rechteeinräumung durch uns, die Rechteinhaber, zu erfolgen hat. Da wir jedoch einen ordnungsgemäßen Erwerb nicht feststellen konnten, haben wir das Video vorsorglich sperren lassen.

    Da im Übrigen eine (nachträgliche) Genehmigung durch den Originalberechtigten nicht erteilt wird, fordern wir Sie zudem auf, unser o.g. Musikwerk zukünftig nicht mehr als Teil Ihrer Videos zu verwenden und behalten uns des Weiteren die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vor. ….”

    Brauche ich für ein Cover-Video tatsächlich ein Filmherstellungsrecht??
    Kann ich irgendetwas dagegen tun?

    Vielen Dank für eure Antworten!

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    1. Hallo
      Was genau hinter dem Begriff Filmherstellungsrecht im juristischen Sinne steht, kann ich nicht sagen. Ich gehe aber ganz stark davon aus, dass du beim Künstler/beim Label dir die Rechte an dem Song für das Video hättest einholen müssen – so ist das beim Verwenden von Covers. Insofern würde ich mich an die Bitte des Labels halten und gleichzeitig auch froh sein, dass sie nicht gleich mit Rechnung auf dich zu kamen. 😉

      Auf diesen Kommentar antworten
      1. Danke für die Antwort.

        Gui Tar

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  21. Ich habe als Auftrag eine Coverversion, allerdings mit eigenem Gitarrensolo für EINE Person als Gefälligkeit gemacht auf EINE CD gebrannt und damals (2009) eine Rechnung über 180 Euro geschrieben. Ist das schon “eine Vervielfältigung” und hätte ich das der Gema melden und den Urheber um Erlaubnis fragen müssen?

    Auf diesen Kommentar antworten
  22. Hallo! Ich (Sängerin) habe zusammen mit meiner damaligen Band ein Album geschrieben, aufgenommen und veröffentlicht. Sie haben das Instrumental gemacht und ich die Gesangslinie und den Text. Jeder besitzt einen Anteil daran und wurde auch so bei der SUISA registriert. Leider wurde ich von meiner Band hintergangen und von heute auf morgen grundlos ersetzt. Nun hat meine Ex-Band einen Song aus diesem Album herausgepickt, ein Video dazu gedreht, und das Ganze einfach mit der neuen Stimme ihres Sängers als (Official Video und Neuerscheinung) veröffentlicht. Meine Vocal Line, meinen Text und dann noch meine Backing Vocals in der neuen Version dazugenommen, was mich am meisten verwundert hat. – Ich wurde weder gefragt noch informiert noch wurde ich irgendwo aufgelistet, dass das Original von mir ist. Finde ich nicht ok und überhaupt nicht fair sowas.

    Habe ich da irgend ein Recht mich zu wehren oder das Video zu melden?
    Dies geht doch schon unter Urheberrechtsverletzung…

    Auf diesen Kommentar antworten
    1. Hallo Mila,
      wenn es von der SUISA so registriert wurde, dann solltest du das Recht dazu haben dich zu wehren. Ich würde erstmal das Direkte Gespräch suchen.
      Viel Erfolg

      Auf diesen Kommentar antworten
  23. Hallo,

    Ich bin der Luk ein Record Producer und Dj.

    ich wollte mich kurz erkundigen.

    Ich möchte, dass meine Cover Songs im Radio gepielt werden und evtl. auch als Sync in TVs.
    Frage, wie sieht das rechtlich aus mit GEMA und GVL?

    Was muss ich bei der Anmeldung bei der GEMA beachten? Die Titel tauchen ja immer als alternativ auf
    wenn ich Covers höre und diese in der Datenbank nachschaue.
    Ich bekomme vom original urheber keine Antwort um den alternativ Titel online anzumelden.

    Bitte um hilfe!

    Auf diesen Kommentar antworten
  24. Hallo,
    ist es üblich,dass wenn man ein Song bearbeiten möchte und den Urheber nach der Freigabe des Songs zur Bearbeitung bittet, folgendes kommt:
    “for this kind of covers we always ask for 100% of publishing to the original authors and publishers”.
    Was heißt es genau ? Bekommt man als Bearbeiter nichts von den Verkäufen (Spotify etc.) oder nur nichts von der GEMA ? Oder wie ist es gemeint?
    Vielen Dank für ein feedback.
    Gruß

    Auf diesen Kommentar antworten
  25. Wie funktioniert das, wenn ich coverversionen (leicht verändert und selbst eingespielt) von songs bei instagram oder facebook oder youtube hochlade? Muß ich auch dafür eine Genehmigung haben.

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  26. So richtig habe ich das Ganze noch nicht kapiert.
    Nehmen wir an, ich spiele in einer Gitarren-Gruppe und wir spielen im privaten Kreis einen bekannten Song. Diesen Song wollen wir für Übungszwecke und zum “wie kann man sowas machen” bei YT rein stellen – mit Nennung von wem das Original stammt.
    Erlaubt oder nicht? Und wie kann man das konkret “legalisieren”?

    Nehmen wir weiterhin an, ich würde mit der Gitarre oder Keyboard auf einer Betriebsfeier (oder Geburtstag/Hochzeit) kostenlos (!) spielen – natürlich bekannte Hits. Was ist zu beachten? Und was, wenn man dafür Gage bekäme?

    Auf diesen Kommentar antworten
  27. Hallo!
    Kann ich einen Song 1 zu 1 covern und ihn mit einem gekauften Backingtrack veröffentlichen auf den Streamingplattformen?
    Oder muss man ihn komplett neu produzieren lassen, um damit wirtschaftlich etwas erzielen zu können?

    Auf diesen Kommentar antworten
  28. Hallo ich habe auch mal eine frage
    wenn ich zum beispiel ein song von milli vanilli bearbeiten will
    was kostest es um die rechte dafür zu bekommen ?

    Auf diesen Kommentar antworten
  29. Hallo!

    Wie sieht es aus wenn man eine Rede zb. von Malcolm X oder von John F. Kennedy samplet, oder ganz musikalisch in einen Song einfügt?Darf man das?

    Auf diesen Kommentar antworten
  30. Oder wenn man ein Klassik Stück samplet, so zb von Beethoven, da er ja schon lange tot ist?Darf man das?

    Auf diesen Kommentar antworten
  31. Hallo, ich spiele Klavier und kaufe die Noten bspw. bei YouTube Klavierspieler, die einen Musikstück selbst gecovert haben (steht zumindest immer in der Beschreibung des Videos). Darf ich die Noten weiterverkaufen, wenn ich diese ein wenig ergänzt, gekürzt oder umgewandelt habe? Wann tritt der Begriff „mein Cover „ ein? Ab wann ist es Plagiat?
    Danke.

    Auf diesen Kommentar antworten
  32. Darf ich songs mit gitarre covern und jetzt z.B. in einem wirtshaus dafür geld verlangen ohne den urheber oder die gema zu verständigen?

    Auf diesen Kommentar antworten
    1. Hallo Mac,
      nein, damit verletzt du auf jeden Fall die Urheberrechte.

      Auf diesen Kommentar antworten
  33. Wenn ich z.B
    Coverversionen auf meinem Priv.FB-
    Profil, nur für meine Freunde sichtbar
    hochlade, mit Hinweis auf Priv. Copy?

    Vielen Dank!

    Auf diesen Kommentar antworten
  34. Hi hier ist max crime
    Ich bedanke mich für diese Seite und deren angesammelten Beiträge in Form eines Leitfadens für juristische Angelegenheiten für musikalische Sorgen.
    Meine fragen sind in 30 Minuten beantwortet da ich ja lesen kann.
    Schön das es das hier gibt.

    Auf diesen Kommentar antworten
  35. Hallo,
    Danke für diesen Beitrag aber ich muss gestehen, ich blicke leider nicht so ganz durch.
    Wir sind Hobbymusiker in einer Kirchengemeinde und möchten jetzt grade zu Coronazeiten einzelne Advents und Weihnachtslieder spielen und aufnehmen (ältere wie neuere) um sie auf Youtube in Form eines Adventskalenders hochzuladen. Wir wollen damit nicht berühmt werden und auch kein Geld verdienen sondern einfach nur ein bisschen Weihnachtsstimmung unter den Gottesdienstbesuchern verbreiten die ja aktuell im Gottesdienst leider nicht mitsingen dürfen.
    Muss ich dann quasi für jeden nicht lizenzfreien Song den Urheber anschreiben und um Erlaubnis dafür bitten?
    Und wenn der Urheber dafür Geld haben möchte, um wie viel wird es sich dabei so in etwa handeln?
    Was kann schlimmstenfalls passieren wenn wir ein gecovertes Lied hochladen ohne Erlaubnis?
    LG

    Auf diesen Kommentar antworten
  36. Jemand hat bei YouTube ein Video eingestellt, wo er einen Lady-Gaga-Song auf Klavier nachspielt. Dieses Klavierstück würde ich gerne als Hintergrundmusik für einen Imagefilm unserer Schule verwenden – ohne jedes kommerzielles Interesse. Darf ich das ?

    Auf diesen Kommentar antworten
  37. Hallo
    Wir haben 2 Stücke von Blackberry Smoke aufgenommen und beim spielen im Proberaum auf Video aufgenommen. Die beiden sind jetzt auf Youtube für unsere Fans. Jetzt ist nach einem Streit unser Drummer rausgegangen worden. Der verlangt jetzt das die beiden Stücke, und das Video, auf der er gespielt und auch Chor gemacht hat. Gelöscht werder. Kann er das überhaupt verlangen bei einem Cover.

    Auf diesen Kommentar antworten
  38. Hi,
    wie ist das, wenn ein Song rein instrumental gecovert wird, indem der Gesang durch z.B. eine Trompete ersetzt wird. Von wem brauche ich da was?
    Muss ich bei der GEMA mich dann als Musikurheber anmelden und wie finde ich deren Datenbank? Komme noch nicht so ganz damit zurecht.
    Viele Grüße und Danke für die Antwort.

    Auf diesen Kommentar antworten
    1. Hallo,
      auch Instrumentalverionen sind GEMA pflichtig.

      Auf diesen Kommentar antworten
  39. Hallo liebes Team, ich wäre unendlich dankbar wenn ich einen Rat von Ihnen bekommen könnte:

    Ich bin Hobby Sängerin
    habe einen Song selber geschrieben, Melodie selber gemacht instrumente selber gespielt und gesungen also die gesamte Produktion gehört mir alleinig als Urheber.

    Ich bin leider nicht bei der GEMA angemeldet und habe auch beim Notar vor der YouTube Veröffentlichung meine Urheberrechte nicht gesichert, da ich mich zum Zeitpunkt garnicht damit auskannte.

    Nach dem ich meinen Song beim YouTube veröffentlicht habe, ist es von eine bekannte Band entdeckt worden und daraus eine Editing gemacht text leicht verändert nur manche stellen Melodie ist gleich geblieben haben allerdings ein anderes Instrument vergleichbar genutzt.
    Wenn Mann den Song hört kann Mann allerdings blind erkennen das es Cover ist von mir.

    Diese Band hat auf ihre Veröffentlichung niergends meinen Namen aufgelistet weder mich um Erlaubnis gefragt.

    Der Song ist mittlerweiler innerhalb von einem Jahr Millionen Fach gehört worden.

    Ich habe selber eine Content ID bei YouTube und habe den Song gemeldet, YouTube verlangte Beweise das es mein Song ist und sollte ich die nicht haben werden sie meinen Chanel blockieren das bekam ich als Antwort.

    Beweis wäre Datum der Veröffentlichung im YouTube ich habe es halbes Jahr vorher hoch geladen und diese Band erst später.

    Genügt es nicht als Beweis ?

    Was kann ich jetzt tun bitte helfen Sie mir in dem Sie mir einen Weg Zeigen was ich tun kann ?

    Vielen lieben Dank!

    Auf diesen Kommentar antworten
    1. Hallo Leila
      Ob das für YouTube Beweis genug ist, musst du am besten die Leute von YouTube fragen. Letzendlich wird das Problem ja aber nicht nur bei YouTube zu lösen sein. Den Song wird es ja auch noch an anderer Stelle geben.
      Vielleicht sind Sicherungsdateien eine Lösung, wenn du welche hast?
      Ansonsten würde ich mich nicht entmutigen lassen und weiter Songs schreiben – offenbar hast du Talent. 🙂
      Lieben Gruß

      Auf diesen Kommentar antworten
  40. Hallo
    Ich habe einen Song komponiert (Musikbegleitung und Text).
    Nur das Intro vom selbsteingespielten Klavier erinnert einige wenigeTakte an the winner takes it all von Abba.
    Das gesamte restliche Lied hat absolut keine Ähnlichkeit mit the winner takes it all.
    Meine Frage: Kann mir das zum Verhängnis werden bei Veröffentlichung ohne Genehmigung oder sind kurze bzw. leichte Abänderungen/ Ähnlichkeiten erlaubt wenn der Rest anders ist?
    Immerhin lässt man sich ja inspirieren.
    Man hört das ja am laufenden Band.
    Kann es sein, dass so eine bedeutende und zahlreich gecoverte/ nachinspirierte Band wie
    Abba das sowiso nicht interessiert?
    Und wenn Diese Teilrechte verlangen dür die paar Takte am Klavier, wieviel prozentual können die verlangen? Und geht das nach Lied oder Takte?
    Liebe Grpsse Moni

    Auf diesen Kommentar antworten
  41. Hi, wir sind Jazzer und bedienen uns repertoiremässig an den altbekannten Standards/Realbook etc.. Es liegt in der Natur der Sache, dass Harmonie, und Melodie im Jazz etwas freier interpretiert werden. Bei Auftritten geben wir die Songfolge an, GEMA-technisch damit ok. Wenn wir jetzt aber eine CD produzieren wollen…ist das jetzt noch unter „Cover“ abgedeckt oder schon Bearbeitung und muss damit vom Urheber/Rechteinhber abgesegnet werden?

    Auf diesen Kommentar antworten
  42. Hallo,
    gibt es irgendwo eine Vorlage oder ein Formular dafür, die Bearbeitungsrechte für einen Song bei einem Musiverlag anzufragen?

    Auf diesen Kommentar antworten
  43. Servus wie sieht des eigentlich aus ?
    Ich habe ein Lied The Resanon von the Hookabanks gepowert sprich jedes Instrument selber aufgenommen , nachgespielt und gesungen.
    Hab jedoch keine Genehmigung oder igentwas. Dass Problem ist dass ich des ohne groß nachzudenken auf Spotify hochgeladen hab und mich jetzt frag . Dürft ich des überhaupt ?

    Die Frage brennt mir wirklich in den Zehennägel und ich hab schiss dass ich jetzt irgendwie Probleme bekomme ?

    Beste Grüße

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  44. Hallo. Ich will Karaoke Songs auf YouTube hochladen. Mehr erstmal nicht. Darf ich das? Ein Beispiel eines YouTubers: https://www.youtube.com/watch?v=M_AH2_n4mt4

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  45. Hey ich habe eine Frage. Ein Bekannter hat für einen Rapsong den Refrain von Billie Jean eingesungen… etwas verfremdet und dann ein Musikvideo gedreht in dem auch kurze Szene mit MJ zu erkennen sind. Das Lied befindet sich auf allen Streamingplattformen. Er hat nicht die Zustimmung des Rechteinhabers. Hat er größere rechtliche Folgen zu befürchten oder kann der rechteinhaber ihn nur dazu zwingen es offline zu nehmen? Es sind keine hohen Streamimgzahlen zu erwarten.

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  46. Hallo zusammen, ich bin heute super aufgeregt. Ich habe Kommentare von Leuten gesehen, die bereits ein Darlehen von Sabinhelps@gmail.com erhalten hatten, und habe mich dann aufgrund ihrer Empfehlungen entschieden, mich anzumelden Vor ein paar Stunden habe ich insgesamt 10.000 Euro bestätigt, die ich von meinem eigenen Bankkonto angefordert hatte Das ist wirklich tolle Neuigkeiten und ich rate jedem, der einen echten Kredit benötigt, einen Antrag per E-Mail zu stellen: sabinhelps@gmail.com oder WhatsApp unter +79267494861.

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  47. Ich komme nicht ganz klar mit den Regeln.Schon mehrfach habe ich bei Youtube bekannte Songs entdeckt die evon unbekannten Sängern neu aufgepeppt worden (neuerRhythmus, evtl neuer Text,teilweise auch das Original einfach nur neu vertont)
    Was genau holen sich diese unbekannten neuen Sänger für Rechte an dem bisherigen Musikstück ein um das neu aufnehmen zu dürfen und ins Internet zu stellen?
    Also an wen wenden sich diese? Ich kann mir nicht vorstellen dass alle mit der GEMA oder mit den Künstlern selber in Kontakt stehen.
    Danke für eure Hinweise.

    Liebe Grüsse
    Karolina

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  48. Hallo.
    Wie sieht es aus, wenn ich einen Song auf Instagram stellen will, der vom Künstler noch nicht veröffentlicht wurde, sondern von ihm nur ein paar Mal live gespielt wurde?
    LG Soro

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    1. Die Songs sind ganz sicher auch geschützt

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  49. Hallo,

    Ich mache oft covers von Liede, die bekannt sind (ohne sie zu verändern) , und stelle sie in Youtube, mit einem Foto von mir.
    Eine Genehmigung habe ich mir, bis heute, nie eingeholt.
    Riskiere ich da irgend ein Problem zu bekommen ?

    Lg
    Abelix

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