GEMA klatschen!

Halbwissen und Unwahrheiten – wie die GEMA wirklich funktioniert

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(Bild: Sebastian Linder)

Kaum ein anderer Verein polarisiert so sehr wie die GEMA. Und über kaum einen anderen Verein gibt es so viel Halbwissen, Gerüchte und sich hartnäckig haltende Unwahrheiten wie über die GEMA. Grund genug, jetzt endlich einmal etwas Licht ins Dunkel zu bringen, in der Gerüchteküche aufzuräumen und den Abwasch zu machen. Denn eigentlich kocht die GEMA ein für Musiker durchaus schmackhaftes Süppchen, das auch auf der Seite der Musiknutzer niemanden an den Rand des Ruins bringen sollte.

Das Prinzip, wie die GEMA funktioniert, ist im Grunde ganz einfach und basiert auf folgender Grundidee: Wird eine Musik öffentlich aufgeführt, soll dem/der Urheber*in für diese Musiknutzung eine Vergütung zukommen. Denn meist wird ja im Rahmen der Musiknutzung auch Geld verdient, sei es im Café an der Ecke, das seinen zahlenden Gästen die Zeit des Aufenthalts mit Musik versüßen möchte, oder im Club, in dem die johlende Masse die neusten Dancefloor-Burner abfeiert. Warum soll also nur der Veranstalter bzw. Musiknutzer verdienen und nicht diejenigen, deren Musik einen mehr oder weniger großen Teil des Umsatzes ausmacht? Diese Frage stand schon vor über 100 Jahren im Raum und ist in der heutigen Zeit umso aktueller, weil Möglichkeiten und Anzahl der Musiknutzungen seitdem geradezu explodiert sind.

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Dieses Mal mit am Start sind: Jaycen Joshua (Beyoncé, Snoop Dogg), Warren Huart (Produce Like A Pro), Purple Disco Machine, Moritz Enders (Silbermond), Jill Zimmermann (Alexisonfire), Quarterhead (Robin Schulz), Stefan Betke (Depeche Mode, Alphaville), Hans-Martin Buff (Scorpions, Peter Gabriel) sowie Wanja Bierbaum (Nina Chuba). Weitere Namen folgen! Ein weiteres Highlight: An allen drei Tagen ist für die Verpflegung der Besucher mit Getränken und Essen gesorgt, und die ist sogar im Ticketpreis enthalten! Damit wird die Studioszene für euch zu einem entspannten Erlebnis, das ihr einfach nur genießen müsst.

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Das Ganze gerecht umzusetzen ist dann schon wieder nicht mehr ganz so simpel, wie die zugrundeliegende Idee. Vereinfacht gesagt richtet sich die Höhe der GEMA-Abgabe oder die der Tantiemen − je nachdem ob man Urheber ist, also derjenige, der die Musik komponiert hat, oder Musiknutzer, also derjenige, der die Musik verwenden möchte − nach dem wirtschaftlichen Vorteil, der aus der Musiknutzung entsteht. Dieser ergibt sich aus im Zusammenhang mit der Musiknutzung tatsächlich erzielten Umsätzen. Bei der Berechnung der Prozentsätze aus diesen Umsätzen spielen beispielsweise die Anzahl der Zuhörer, die bei der Musiknutzung erreicht werden, und der Umfang der Musiknutzung eine Rolle. Aber auch wenn keine unmittelbaren Umsätze zugrunde gelegt werden können, aus der Musiknutzung aber trotzdem mittelbare Vorteile resultieren, spielen solche Parameter eine Rolle für die Bemessung der für den Nutzer tragbaren und für die Urheber*innen angemessenen Vergütung.

Virtuos ist das Magazin für GEMA-Mitglieder

Da die Formel »gesamte Nutzungslänge einer Musik mal Ohrenpaare« aber nur eine sehr grobe Faustformel ist und dabei die zuhörenden Ohrenpaare auch nicht immer ganz genau ermittelt werden können, gibt es für die unzähligen Nutzungsarten etliche Tarife, die oftmals gestaffelt sind.

Die Berechnung der sich daraus ergebenden Tantiemen, also den GEMA-Einnahmen der Urheber*innen, erfolgt hingegen mithilfe des Verteilungsplans, der von den GEMA-Mitgliedern beschlossen wurde. Dieser ist ein mittlerweile recht komplexes Regelwerk, das bei der jährlichen Mitgliederversammlung immer wieder an die neuen Gegebenheiten angepasst wird und all die Nutzungsarten und Bedingungen differenziert, die dann letztendlich für die Höhe und Verteilung der Gelder relevant sind. Eigentlich ist das eine transparente Sache: Der Musiknutzer meldet an, welche Musik er wofür genutzt hat und der Komponist, welche er geschrieben hat. Gibt es Übereinstimmungen, klingelt es in der Kasse.

Unkenrufe

Verständlicherweise gibt es immer Gruppen, die mit Tarifen nicht einverstanden sind, weil sie der Meinung sind, dass diese ihrer persönlichen Situation nicht gerecht werden. So gingen Clubbetreiber vor wenigen Jahren auf die Barrikaden, als die GEMA die Tarife in diesem Bereich reformieren und eigentlich gerechter machen wollte. Ein Clubsterben wurde prognostiziert, und viele Clubs haben um 23:55 Uhr für fünf Minuten keine Musik gespielt, um der Lage Gehör zu verschaffen. Auch die bekannten YouTube-Sperrtafeln mit dem Text »Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.« haben ein negatives Bild auf die GEMA geworfen. YouTube selbst hat die Tafeln installiert, und man könnte sich natürlich auch fragen, warum es Jahre dauern musste, bis YouTube bereit war, Geld für die auf ihrer Plattform befindlichen Künstler zu zahlen, an deren Musik sie ja ordentlich mitverdienen. Für die meisten YouTube-Nutzer war dann die GEMA schuld. Das Video war ja schließlich wegen ihr gesperrt, und YouTube hätte es gerne gespielt, so zumindest der Anschein.

Diese und noch weitere unglückliche Aktionen haben es mit der Zeit geschafft, der GEMA ein Image nahe der GEZ zu bescheren. Sicherlich gibt es auch auf Seiten der GEMA an vielen Stellen Verbesserungsbedarf, aber im Grunde ist die Idee dahinter für Musiker absolut großartig, und ich versuche einmal herauszustellen, warum. Räumen wir zuerst einmal mit den Gerüchten und Halbwahrheiten auf.

Vor- & Nachteile einer GEMA-Mitgliedschaft

Was die GEMA nicht ist

Der wahrscheinlich häufigste Irrtum besteht darin, dass viele Musiker glauben, ihre Musik sei durch eine GEMA- Anmeldung geschützt. Der Schutz der Musik entsteht allerdings durch das deutsche Urheberrecht, denn mit der Komposition entsteht ganz automatisch ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Dumm ist es nur, wenn das Stück sonst niemand kennt und es jemand anderes als seine Komposition deklariert. Dann kann eine Anmeldung bei der GEMA durch das Anmeldedatum Klarheit schaffen, aber weil dabei weder Noten noch Audiomaterial hinterlegt werden, ist das nicht wasserdicht. Wenn man also totsicher ist, einen Welthit aus dem Ärmel geschüttelt zu haben, ist es besser, zu den altbekannten, wirkungsvolleren Tricks zu greifen: entweder das Stück in einem versiegelten Umschlag per Einschreiben an sich selbst schicken − und nein, nicht öffnen − oder bei einem Notar hinterlegen.

Die GEMA hat (bis auf das schlechte Image) auch nichts mit der GEZ zu tun. Letztere sammelt von so ziemlich jedem Haushalt und Unternehmen Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender ein. Die GEMA wiederum sammelt Lizenzgelder für Urheber (Songwriter, Bands, Komponisten, Produzenten etc.), Textdichter und Verleger ein, allerdings nur dort, wo deren Musik bei öffentlichen Aufführungen genutzt wird − und das in Abhängigkeit vom unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil. Der normale, private Musiknutzer kommt mit der GEMA normalerweise also gar nicht in Kontakt. Dementsprechend muss man auch keine Sorge haben, von einer ominösen, behördenähnlichen Organisation ins Kreuzverhör genommen zu werden, wenn man Musik auf seiner Privatparty spielt, denn hier fallen keine Gebühren an, weil sie nicht öffentlich ist.

Ein Bremsklotz für Live-Bands ist eine GEMA-Mitgliedschaft im Allgemeinen auch nicht. Es hängt natürlich stark vom Veranstalter ab, und wie überall gibt es selbstverständlich auch hier Spezialisten, die versuchen, Gebühren zu sparen. Aber Fakt ist, dass jede Veranstaltung mit Live-Band gemeldet werden muss (Stichwort GEMA-Vermutung), das ist normales Business für seriöse Veranstalter, egal welcher Größe.

Auch wird oft moniert, dass die GEMA-Gebühren ja nur den ganzen Bohlens der Musikbranche Einnahmen bescheren und unbekanntere Bands und kleinere Künstler durchs Raster fallen. Auch das ist so nicht richtig. Sicherlich ist Dieter Bohlen einer, der ordentlich Tantiemen kassiert. Ob es einem passt oder nicht, seine Musik war schließlich kommerziell erfolgreich (die Musikqualität fällt ja bei der Tantiemenberechnung nicht ins Gewicht …), und hier greift schlicht und ergreifend wieder unsere Faustformel Musiknutzungen mal Ohrenpaare.

Außerdem ist es auch für weniger populäre Musikurheber durchaus von Vorteil, wenn Bohlen & Co in der GEMA sind und dort gutes Geld verdienen. Denn über Musik, auf die eine Masse an Nutzern nicht verzichten möchte, ist ein gewisser Marktwert der von der GEMA vergebenen Lizenzen garantiert. Das Entscheidende dabei: Musiklizenzen für gleiche Musiknutzungsarten haben bei der GEMA immer den gleichen Preis, egal ob es sich um Bohlens Musik oder die eines völlig unbekannten Newcomers handelt. Der Newcomer profitiert also in diesem Solidarsystem von einem Lizenzpreis, der mit seiner Musik allein erstmal nicht hätte erzielt werden können.

Abgesehen von den im Rampenlicht stehenden Musikern besteht aber die weitaus größere Menge der GEMA-Mitglieder aus weniger bekannten oder unbekannten Urhebern, die ebenfalls Tantiemen bekommen. Um das weiter aufzudröseln, kommen wir zum nächsten Punkt.

Wie die GEMA funktioniert

Die GEMA ist (Stand Ende 2018) ein Verein aus knapp 74.000 Mitgliedern, von denen wiederum über 64.000 Komponisten und Textdichter sind − so viele Bohlens sind mir nicht bekannt. Der Rest der Mitglieder teilt sich zu etwa gleichen Teilen in Verleger und Rechtsnachfolger auf. In ihrer Vereinssatzung steht, dass die GEMA keine Gewinne machen darf und alle Lizenzeinnahmen abzüglich der Verwaltungskosten von derzeit ca. 15 % an ihre Mitglieder ausschütten muss. Um die Verwaltungskosten niedrig zu halten, gibt es Bagatellgrenzen, die verhindern, dass eine direkte Zuordnung einer Einnahme an das Mitglied mehr Kosten verursachen würde, als man damit einnimmt. Solche Einnahmen wandern dann in den großen Gemeinschaftstopf und erhöhen den Minutenwert für alle. Da kann es tatsächlich vorkommen, dass man von wenigen Auftritten vor kleinem Publikum oder von Kurzfilmen, die ausschließlich auf ein paar Filmfestivals laufen, wie es bei mir einmal der Fall war, keinen Cent sieht. Das Vorgehen finde ich dann aber auch verhältnismäßig, und es hängt insgesamt natürlich stark von der jeweiligen Gegebenheit ab.

Wie der Verteilungsplan für alle Nutzungsarten im Detail funktioniert, ist, wie gesagt, eine Wissenschaft für sich. Dieser ist aber öffentlich und kann, zusammen mit allen Einzelheiten zu Einnahmen und Ausgaben des Jahres, im GEMA-Jahrbuch auf deren Website nachgelesen werden.

Die GEMA Mitglieder unterteilen sich in angeschlossene, außerordentliche und ordentliche Mitglieder. Verein facht gesagt hängt das von der Zugehörigkeitsdauer und den erwirtschafteten Einnahmen des jeweiligen Mitglieds ab. Die Tantiemen werden aber für alle drei Gruppen zu gleichen Bedingungen ausgeschüttet. Der größte Unterschied zwischen den Gruppen besteht allerdings im Stimmrecht bei der alljährlichen Mitgliederversammlung: Ordentliche Mitglieder haben volles Stimmrecht, die anderen wählen aus ihrer Mitte Delegierte, die sie vertreten und ebenfalls mitstimmen können − haben dadurch aber insgesamt weniger Gewicht, weil die Stimmen der Delegierten die Stimmen der ordentlichen Mitglieder nicht aufwiegen. Das ist sicherlich diskussionswürdig, aber eine Verschwörung der ganzen Bohlens sehe ich auch hier wiederum nicht … In der Mitgliederversammlung werden dann alle relevanten oder aktuelle Themen rund um die GEMA ein- und somit der Dampfer auf Kurs gebracht. Im Grunde ist hier also alles recht transparent geregelt und überall nachlesbar.

Jeder Urheber, sei es eine Band, Singer/Songwriter, Texter, Komponisten usw., sollte unbedingt prüfen, ob eine Mitgliedschaft für ihn Sinn macht. Denn die Kosten sind recht überschaubar und liegen nach einer einmaligen Anmeldegebühr von etwas über 100 Euro dann jährlich bei 50 Euro. Das ist im Vergleich zu den Vorteilen, die sich daraus ergeben können und dem, was man jährlich bereitwillig in Musik-Equipment investiert, eigentlich ein No-Brainer.

Was die GEMA ausmacht

Einer der größten Vorteile der GEMA ist nämlich, dass sie den Überblick hat, wo die eigene Musik überall gespielt wird − und das fast weltweit, weil hier Verträge mit Partnerverwertungsgesellschaften im Ausland existieren. Ist eine Musik erstmal veröffentlicht, sei es als Stream, Download, Film oder Tonträger, ist es deshalb immer sinnvoll, einer Verwertungsgesellschaft beizutreten. Aber auch bei Live-Bands mit eigenen Songs kann sich eine Mitgliedschaft schon selbst ohne Veröffentlichungen lohnen, wenn sie öfter im Jahr auftreten.

Man weiß nie, welche Wege die Musik nimmt und wo und wie sie genutzt wird. Teilweise sehe ich Länder aus Asien auf meiner Abrechnung. Das zu kontrollieren ist schlicht unmöglich und selbst im Inland schon kaum machbar. Außerdem sind die Erfolgsaussichten sicherlich sehr bescheiden, bei Veranstaltern, Sendern oder Streamingdiensten im In- und Ausland, persönlich Tantiemen eintreiben zu wollen. Selbstverständlich ist es bei einer Mitgliedschaft nicht sicher, was durch etwaige Nutzungen an Geld fließt, weil das natürlich auch stark vom individuellen Musikeinsatz abhängt. Sicher ist nur, dass ohne GEMA bei weiteren Nutzungen eben gar kein Geld fließt.

“VIELE URHEBER KÖNNTEN NICHT VON IHRER ARBEIT LEBEN, WENN DIE GEMA-EINNAHMEN WEGFIELEN.”

Durch die Wahrnehmung der Nutzungsrechte und der damit verbundenen Weiterleitung der Lizenzgebühren in Form von Tantiemen an die Urheber leistet die GEMA einen erheblichen Beitrag für eine unabhängige, musikalische Vielfalt. Viele Urheber könnten nicht von ihrer Arbeit leben, wenn die GEMA-Einnahmen wegfielen. Oder soll ein Producer sein Einkommen über Konzerteintritte und den Verkauf von Merchandising generieren? Oder ein Filmkomponist? Das klappt sicher bei Hans Zimmer, John Williams und Ennio. Aber bei wem sonst, der Urheber ist und normalerweise nicht auf der Bühne steht? Davon abgesehen vergibt die GEMA neben diversen Auszeichnungen, Förderprogrammen, Workshops auch Vergünstigungen, wie z. B. spezielle Versicherungskonditionen im Mitgliederprogramm oder sogar Sozialleistungen bei der Altersabsicherung von Urhebern.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die GEMA einen hohen kulturellen Stellenwert hat. Neben all den genannten Punkten tritt sie auch für ihre Urheber ein, sei es bei zähen Verhandlungen mit Internetriesen wie YouTube oder jüngst bei der Debatte bezüglich der europäischen Urheberrechtsreform. Es ist logisch, dass das vielen Interessengruppen nicht passt, und somit weiter Stimmung gegen die GEMA gemacht wird. Wenigstens wir als Musiker sollten es aber zu schätzen wissen, dass dieser Verein nicht selbstverständlich ist. Er besteht hauptsächlich aus Musikern und tritt für Musiker ein, hat eine gewichtige Stimme, die gehört wird und etwas bewegen kann. Seit den letzten Jahren ist der Musikmarkt so starken Veränderungen unterworfen, dass wir uns glücklich schätzen sollten, eine derart starke Interessenvertretung zu haben. Und mit etwas Engagement kann man selbst Teil davon sein und ein wenig mitgestalten − oder sogar mehr. Bei aller, teilweise auch berechtigten Kritik: GEMA-Bashing? Ernsthaft?

www.gema.de

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Es geht aber nicht nur darum, das es nur Interessengruppen abseits der Musiker sind, die gegen die GEMA Stimmung machen. Es geht auch darum, das es tatsächlich für Musiker Situationen gibt, in denen eine GEMA Mitgliedschaft hinderlich sein kann. Klar hat die GEMA ihren Zweck und ist für viele viele Musiker eine sinnvolle Geschichte.
    Aber die angepriesene “Lösung für alles” ist sie eben nicht. Es gibt unzählige kleine Bands, die sich keinen Gefallen mit einer GEMA Mitgliedschaft tun.
    Ein paar gute Beispiele gibts in diesem Artikel hier:
    http://metalpodcast.de/blog/gema-lieber-nach-hause/

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  2. Marktwirtschaft ist das korrekte Wort….. GEMA ist das bestimmt nicht!,,

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  3. Sobald Deine Musik zum GEMA-Repertoire gehört, sind GEMA-Gebühren fällig, völlig egal, ob es dein eigener Song auf deiner eigenen Webseite ist, oder nicht. Ebenso sind GEMA-Gebühren für jede vervielfältigte CD, usw. fällig, selbst wenn du sie nur verschenken willst.

    Genau da fängt der Irrsinn an.

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  4. Interessant. Ich bin seit ca. schon 30 Jahren Gemamitglied.
    Viel eingebracht hat mir das nicht.Obwohl ich Musiker im Hauptberuf bin. Ich bin irgendwie kein Verwaltungsrechtler oder Finanzbeamter. Das wäre hier wohl besser. Fakt ist: Als Musiktherapeut in Seniorenheimen bin ich seit ca 20 Jahren selbständig beschäftigt. Obwohl ich das nachgefragt hatte und in der Satzung das so steht, bekomme ich seit Jahren für meine Veranstaltungen und Konzerte dort nichts von der Gema.
    Ich habe keine Rechtberatung dazu gefunden, hatte ich mich doch darüber sehr geärgert. Die letzten Jahre habe ich schlicht aufgegeben, mich an die Gema zu wenden. Umgekehrt aber nicht, mein aktueller Saldo ist bei über 300 Euro MINUS…

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  5. Du kannst deine Songs auf deiner Website als GEMA-Mitglied natürlich kostenlos zum Hören anbieten. Es gibt die “vergütungsfrei Lizenz zur Eigenpräsentation”, für die Website. Man muss nur schreiben, wieviele “eigene” Songs man auf der Website haben will. Das wird jedes Jahr kostenlos verlängert. Außerdem gibt es bei Livekonzerten für die Aufführung deiner “eigenen” Songs auch Geld, sogar wenn man sie selbst präsentiert. Es müssen natürlich einige Zuschauer vor Ort sein, weil die Vergütung richtet sich nach dem, was der Veranstalter abdrückt, 5% von den Einnahmen.
    Wenn nur 10 Leute deine Musik hören wollen, ist das nicht so lukrativ. Also, ich weiß nicht, was ihr immer mit der GEMA habt. Den Jahresbeitrag bekommt man dann wieder rein. Die Abrechnung für 2021 wird allerdings coronabdingt nicht so rosig.

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  6. Die eigentlichen Grundlagen, um die es sich bei der GEMA dreht, sind wahrlich nirgends das Thema – DARIN besteht die Misere. Es ist eine Machinerie, welche aus seiner kulturellen Herkunft entstand und wie sich herausstellt, überhaupt nicht der Etablierung des Urheberrechts zugrundeliegend entspricht. DERART es sich damit verhält, ergab sich mir über meine erfolgende Dokumentation einer Musikgruppe und den entsprechenden Formalienwesen, worüber sich überhaupt erst einmal verdeutlicht, WOMIT man es hierin zu tun hat: eine Machinerie, in welcher gar keiner erkennt, WORIN man sich hierin eigentlich ‘verrennt’.
    https://www.sya.de/splash/

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  7. Aus den Gema Bestimmungen geht hervor , falls ich das richtig verstanden habe, das ich auch dann eine Gebühr entrichten muss , wenn ich meine eigene lizenzfreie Musik ohne Entgelt öffentlich aufführen möchte. Die Öffentlichkeit ist meiner Meinung nach ein freier Raum , genau wie die Luft zum atmen. Mit welcher Begründung hat ein Verein wie die Gema das Recht diese Öffentlichkeit zu vereinnahmen und sich bezahlen zu lassen? Ich bin der Meinung , das dieses Vorgehen gegen Paragraph 1 unseres Grundgesetzes verstösst

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    1. Hallo,
      aus welchem Teil des Artikels ziehst du diese Information heraus?

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  8. ABZOCKERVEREIN. Nicht mehr, nicht weniger. Braucht kein Mensch.

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  9. komischerweise wird nicht erwähnt dass wenn man seine eigene musik zb privat an jemanden verschenkt oder verkauft für private projekte die auch eventuell irgendwann in zukunft mal komerziell werden könnte dieses private verschenken und verkaufen laut der gema sobald man mitglied ist nicht mehr erlaubt ist. und was in diesem artikel auch auffällt ist dass die wigenen musikatücke die man bei der gema registriert hat dennoch nicht urheberrechtlich voll geschützt sind … komisch !!! … wenn ich nach 22 jahren musik schaffen meine 70alben zwiwchen 6-20 lieder pro album per einschreiben an mich aelbat sende … bin ich arm. wozu dient die gema ? meine eigene musik muss ich anmelden ( lizenz erwerben ) wenn ich diese öffentlich vorführe ?? whtf … dass ist verarschung pur .

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  10. Gegen die Grundidee der GEMA ist gar nichts einzuwenden. Aber die Höhe der Tarife ist m.E. schwer nachvollziehbar. Wenn wir auf einem Fest der Gemeinde mit einem Kinderchor zwei(!) Liedchen zum besten geben wollen, ohne Eintritt, auf dem Platz vor dem Rathaus (ca. 500qm), öffentlich – dann sollen wir dafür ca. EUR 160.- entrichten. Solche Tarife führen nicht zu den gewünschten Einnahmen für die Urheber, sondern schlicht dazu, dass keine Kinderchöre mehr auftreten. Das aber ist der GEMA Wurst. Sie hat ein Verwertungs-Monopol und missbraucht m.E. ihre Monopolposition in einer Weise, die man keinem Unternehmen durchgehen lassen würde.

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  11. Ich bin selber in einem DIY-Club aktiv. Wir arbeiten ehrenamtlich und machen keine Gewinne. Die meisten Bands, die bei uns spielen, sind mit Absicht nicht GEMA-gelistet. Dennoch müssen wir bei solchen Konzerten GEMA-Gebühren zahlen, die nicht mal gering sind für unsere Verhältnisse. Ich halte es für Irrsinn, wenn sich der Großteil einer freien DIY-Musikszene bewusst gegen die Verwertungsmaschinerie der GEMA entscheidet, dass bei deren Konzerten Gebühren gezahlt werden müssen. Dies erhöht letztendlich unsere Kosten, die wir über den Eintrittspreis weiter geben müssen und unterminiert den gemeinsamen Anspruch einer freien und unkommerziellen Kultur, die möglichst für jeden zugänglich sein sollte – gerade für die, die sich Zugang zu Kultur kaum leisten können.

    In dieser Hinsicht – Fuck You GEMA

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