Ein Plattenvertrag um jeden Preis?

Was es bei einem Plattenvertrag zu beachten gibt

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Der Traum von einem Plattenvertrag geht mit folgendem fiktiven Anruf einher: „Ja, hallo! Danke für die Demo-CD. Wir finden die Musik klasse. Wir nehmen das Thema …“

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So ähnlich könnte der heiß ersehnte Telefonanruf vom A&R-Manager (Artist & Repertoire) einer Plattenfirma klingen. Der Traum vom eigenen Plattenvertrag scheint wahr zu werden: Ruhm, Erfolg, von der Musik leben können. Gerne wird dabei übersehen, dass Plattenvertrag nicht gleich Plattenvertrag ist. Denn selbst mit einem Plattenvertrag in der Tasche können die wenigsten davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Das wird anhand einer einfachen Rechnung schnell deutlich.

Plattenvertrag: Mit spitzem Bleistift kühl gerechnet

Als Berechnungsgrundlage für einen Plattenvertrag dient für die Beteiligung des Künstlers regelmäßig der sogenannte Händlerabgabepreis. Das ist der Preis, den ein Musikgeschäft im Einkauf für einen Tonträger bezahlen muss. Der Richtwert für eine Album-CD liegt hier bei rund 10 Euro. Die durchschnittliche Umsatzbeteiligung des Künstlers hiervon beträgt etwa 10 %, bei Newcomern eher weniger. Nach dieser Rechnung verdient der Künstler mit einem Plattenvertrag also einen Euro pro CD. Da kann man sich leicht ausrechnen, wie viele Tonträgereinheiten verkauft werden müssen, damit man mit den eingespielten Einnahmen bis zum nächsten Album über die Runden kommt. In dieser vereinfachten Rechnung bleiben diverse Abzüge und Kostenbeteiligungen des Künstlers, z.B. an einer Produktion eines Musikvideos, sogar unberücksichtigt. Nicht zuletzt sind ja auch noch Steuern zu bezahlen. Muss man sich das Geld mit den Bandkollegen teilen, sieht es noch schlechter aus.

Ein Plattenvertrag schützt nicht vor Flops

Nur etwa eines von zehn Alben geht mehr als 5.000 Mal über die Ladentheke. Der überwiegende Teil der Veröffentlichungen spielt nicht einmal die Kosten für Herstellung und Werbung ein. Viele Neulinge in der Musikbranche sind dennoch der Meinung, dass ein schlechter Plattenvertrag besser sei als gar keiner. Dieses Denken ist angesichts der langjährigen mühevollen Stunden im Homerecording-Studio oder im Probe-Keller verständlich, zumal den Musikern häufig jedes Live-Erlebnis fehlt.

Wo kein Publikum Applaus spendet, dort soll der A&R-Manager, der für das Signing (engl. für „unter Vertrag nehmen“) neuer Künstler verantwortlich ist, für die gewünschte Anerkennung sorgen. So werden Demos auf der Suche nach einem Plattenvertrag kreuz und quer durch die Republik geschickt. Nicht nur von den Majors, also den großen international präsenten Plattenfirmen, nein, gerade von den kleinen Labels und Verlagen erhofft man sich Zuspruch. In der Tat sind es eher die kleinen unabhängigen Plattenfirmen (engl. Independents), die sich oft mit schier unerschöpflichem Enthusiasmus und Herzblut für neue Bands engagieren.

Achtung beim Plattenvertrag: schwarze Schafe!

Allerdings gibt es leider auch viele schwarze Schafe in der Musikbranche, denen der eigene Profit viel näher ist als die Musik. Solche Firmen findet man teilweise im Internet oder in Kleinanzeigen. Da heißt es dann zum Beispiel: „Label sucht Produktionen aller Stilrichtungen“ oder „Verlag sucht ständig originelles Repertoire“. In einem mir bekannten Fall wurde einem Künstler durch Vermittlung eines Musikverlages ein Plattenvertrag in Aussicht gestellt. Er müsse sich sehr schnell entscheiden, weil eine CD-Compilation geplant sei, auf die zwei Titel von ihm gut passen würden, so hieß es. Der Künstler werde selbst 50 Exemplare erhalten, die er auf Konzerten sogar weiterverkaufen dürfe. Klingt eigentlich gut, oder? Dachte sich auch der Künstler und wollte die Verträge sehen. Das sei kein Problem, teilte man ihm mit, er müsse nur 1.000 Euro vorab überweisen; davon seien 400 Euro eine Vermittlungsprovision für den Verlag. Der unbedarfte Musiker stand unter dem bewusst provozierten Zeitdruck und tat, was ihm geheißen. Kurz darauf bekam er die Verträge zugeschickt. Bei genauer Durchsicht zeigte sich, dass es sich um drei unterschiedliche Vereinbarungen handelte, die er schnellstens unterzeichnen sollte. Die erste war der eigentliche Plattenvertrag mit gar nicht mal so schlechten Konditionen.

Die eigene Platte abkaufen?

Der zweite Vertrag muss wohl als Kern des Geschäfts verstanden werden. Hierin verpflichtete sich der Künstler, die erwähnten 50 Maxi-Compilation-CDs zu einem Preis von über 650 Euro zu erwerben.

Betrachtet man das nüchtern, so drängen sich schon einige Fragen auf: Wozu braucht ein Künstler ein Label, das die hergestellten Platten zwangsweise an ihn selbst verkauft? Schließlich ist es Aufgabe der Plattenfirma, die Tonträger in den Handel und an die Konsumenten zu bringen! Lassen sich Maxi-CDs zum Einkaufspreis von ca. 13 Euro noch gewinnbringend weiterverkaufen? Könnte es nicht billiger sein, CDs selbst zu brennen und auf Konzerten anzubieten? Welchen Nutzen lässt sich aus einer Compilation ziehen, auf der die eigenen Songs mit einer Reihe beliebiger anderer um Aufmerksamkeit konkurrieren?

Der dritte Vertrag war ein branchenüblicher Musikverlagsvertrag, der nichtsdestotrotz einschneidende Rechtsfolgen mit sich bringt. Der Künstler räumt dem Verlag darin zeitlich unbeschränkt die ausschließlichen Rechte an seinem Werk ein. Der Verlag verpflichtet sich im Gegenzug, die Verbreitung der Komposition in handelsüblicher Weise zu fördern. Für diese Tätigkeit wird der Musikverlag zu 40 % an allen wesentlichen Einnahmen beteiligt. Vorschüsse sind in dem Plattenvertrag nicht vorgesehen.

Gibt es einen Grund, diesen Verlagsvertrag zu unterschreiben? Für die Vermittlung des vorliegenden „Plattenvertrages“ hat der Verleger bereits 400 Euro kassiert und die Plattenfirma, die im Übrigen mit dem Verleger identisch war, 600 Euro. Möglicherweise besitzt der Verlag gute Kontakte und wird sich um weitere Veröffentlichungen bemühen? Das aber sollte vorher sehr genau abgeklärt werden!

Und warum sollten die Verlagsrechte für immer vergeben werden, auch wenn es dem Verlag nicht gelingt, weiteres Interesse an den Kompositionen zu wecken? Der Musiker ist dann mit seinen Werken und dem Plattenvertrag quasi für immer an den Verlag gebunden.

CDs

Plattenvertrag: Drum prüfe, wer sich bindet

Das alte Sprichwort „Drum prüfe, wer sich bindet“ bewahrheitet sich hier wieder einmal. Das gilt nicht nur für Plattenverträge, sondern genauso wichtig ist es, sich über das Label und seine Marketing- und Vertriebsmöglichkeiten zu informieren. Auch ein Musikverlag sollte Erfolge vorweisen können. Um es klar zu sagen: Ein Plattenvertrag muss so aufgebaut sein, dass Geld von der Plattenfirma zum Künstler fließt! Alles andere ist unseriös oder zumindest kein Plattenvertrag. Vor diesem Hintergrund kann durchaus auch der Eigenvertrieb der Musik bei Konzerten und über das Internet interessant sein. Oder wollt ihr einen Plattenvertrag um jeden Preis?

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