Musikwirtschaft begrüßt Beschluss der Bundesregierung

Konjunkturpaket: Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR

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Die Bundesregierung hat sich am 03. Juni 2020 auf ein Konjunkturprogramm zur Überwindung der Coronakrise im Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt. Eine Milliarde Euro davon sind für das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR eingeplant, mit dem u.a. die Kulturinfrastruktur gestärkt werden soll.

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Mit der Kulturbranche wird ein wichtiger Wirtschaftszweig in Deutschland unterstützt, der mit jährlich 148 Millionen Besucherinnen und Besuchern weit mehr Menschen als etwa die Fußball-Bundesligen mit 21,4 Millionen erreicht. Die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt mit rund 100 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung erheblich zur Wirtschaftsleistung Deutschlands bei, gleich nach der Automobilindustrie und vor der Chemischen Industrie, den Energieversorgern und den Finanzdienstleistern. Die Musikwirtschaft – von den Labels, Musikverlagen, Musikinstrumentenherstellern und dem Musikhandel über die Spielstätten, Musikveranstalter und -agenturen und die Kultureinrichtungen bis hin zu den Verwertungsgesellschaften – ist nicht nur bedeutender Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft, sondern ein Motor für die Kulturelle Vielfalt in unserem Land.

Im Programm sind Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
    Rund 250 Millionen Euro sind eingeplant, um Kultureinrichtungen wieder fit zu machen für die Wiedereröffnung. Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird und sind beispielsweise für die Umsetzung von Hygienekonzepten, Online-Ticketing-Systemen oder Modernisierungen von Belüftungssystemen gedacht.
  2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen
    Mit 450 Millionen Euro sollen vor allem die vielen kleineren und mittleren, privatwirtschaftlich finanzierten Kulturstätten und –projekte darin unterstützt werden, ihre künstlerische Arbeit wiederaufzunehmen und neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Diese Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:
    Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und –vermittler, stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung.
    Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler.
    Der Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro unterstützt. Zugute kommen die Mittel vor allem Kinos, auch Mehrbedarfe bei Produktion und Verleih werden finanziert.
    Für weitere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung.
  3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
    Für alternative, besonders digitale Angebote stehen 150 Millionen Euro bereit. Davon profitieren Projekte im Kontext Museum 4.0 sowie viele neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.
  4. Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte
    100 Millionen Euro gibt es für regelmäßig geförderte Kultureinrichtungen, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten leistet der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung.

Weiterhin sind in dem Paket Bundeshilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für private Hörfunkveranstalter vorgesehen. Diese sind durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen und haben angesichts des enormen Informationsbedarfes der Öffentlichkeit weiterhin hohe Personalkosten.

“Wir wollen unsere einzigartige Kulturlandschaft retten und den Künstlerinnen und Künstlern eine Perspektive geben”, so Grütters. “Mit NEUSTART KULTUR leisten wir in Kombination mit anderen milliardenschweren Hilfspaketen der Bundesregierung einen Beitrag, der international seinesgleichen sucht.”

Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates äußert sich wie folgt zu dem Programm: „NEUSTART KULTUR ist ein großartiger Erfolg der Kulturstaatsministerin Monika Grütters und eine Win-Win-Situation für die Kultur wie für die Bundesregierung. Der Deutsche Musikrat freut sich, dass damit einmal mehr die Verantwortung der Beauftragten für Kultur und Medien für den Musikwirtschaftsbereich sichtbar wird. Investitionen in die Musikwirtschaft rechnen sich: Bei den 600 Musikfestivals hierzulande bringt jeder investierte Euro vier Euro zurück. Mit NEUSTART KULTUR wird in der anhaltenden Krise nun Aufbruchsstimmung vermittelt.

Zugleich ist das Programm auch der Lackmustest für eine nachhaltige Kulturpolitik. Mit den geltenden Hygieneregeln kann derzeit – und wohl auch in den kommenden Jahren – kein Veranstalter wirtschaftlich arbeiten und überleben. Im Gegenteil: Die Folgen des Krisenjahres 2020 werden zum Teil erst 2021 sichtbar sein, etwa durch eine geringere Ausschüttung der Verwertungsgesellschaften. Für die Haushaltsberatungen über den Bundeshaushalt 2021 gilt es daher jetzt, um deutlich höhere Haushaltsansätze im Kulturbereich zu werben. Für die Länder, die gemeinsam mit den Kommunen mit gut 85% den größten Anteil an Kulturausgaben leisten, fordert der Deutsche Musikrat eine Selbstverpflichtung der Länderparlamente für die Haushaltsjahre 2021-2023. Mit einer solchen Verpflichtungsermächtigung wäre die Finanzierung von Bildung und Kultur mindestens in jener prozentualen Höhe gewährleistet, wie es in den derzeitigen Haushaltsansätzen der Fall ist. Damit wäre die Kultur angesichts der dramatischen Haushaltssituation der Kommunen zumindest vor überproportionalen Kürzungen geschützt.“

Das sagt die Musikwirtschaft zum Konjunkturpaket der Bundesregierung

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Auch die zentralen Verbände der Musikwirtschaft und die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL begrüßen das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“.

In der Offiziellen Meldung der Verbände heißt es: Einige Teilbereiche der Musikbranche werden von den vielzähligen und umfangreichen Maßnahmen für den Mittelstand profitieren. Grundsätzlich erfreulich ist außerdem, dass der Kulturbereich darüber hinaus in einem eigenen Maßnahmenprogramm adressiert ist, wodurch – neben den umfassenden  finanziellen Hilfeleistungen – die besondere gesellschaftliche Rolle der Kultur gewürdigt wird. Für die Stärkung der „Kulturinfrastruktur“, Nothilfen, Mehrbedarfe von Kultureinrichtungen und kulturellen Projekten sowie für die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote sind in dem Gesamtpaket knapp 1 Milliarde Euro vorgesehen.

Die Musikwirtschaftsverbände prüfen nun einerseits, wie und in welchem Umfang  ihre Einzelbranchen das Programmangebot in Anspruch nehmen können und inwiefern es dazu beitragen kann, eine baldige Rückkehr des Kulturbetriebs zur „Normalität“ zu gewährleisten. Zum anderen ist es wichtig, Klarheit darüber zu erhalten, welche Voraussetzungen an die Vergabe von Überbrückungshilfen geknüpft werden und ob sie die zu erwartenden negativen Effekte der Krise im Folgejahr abwenden können.

Irritierend ist jedoch, dass in dem Maßnahmenbündel zur Stärkung der Kulturinfrastruktur, das unter dem Titel „NEUSTART KULTUR“ in einer Pressemitteilung der Staatsministerin für Kultur und Medien vom 4. Juni detaillierter aufgeschlüsselt wird, einige Sektoren der Musikbranche ausdrücklich erwähnt werden, während andere sich nicht wiederfinden. Dies ist eine verpasste Chance, die komplexen Wertschöpfungsketten der Branche zu adressieren und sie mit kultureller wie wirtschaftlicher Weitsicht im Bewusstsein zu verankern. Die Spitzenverbände der Musikwirtschaft haben in den vergangenen Monaten gemeinsam mehrfach auf die enge wirtschaftliche Verzahnung aller Einzelbranchen miteinander und deren Abhängigkeit voneinander hingewiesen, unter anderem in der „Schadensmeldung“ vom 25. März sowie in einer Pressemitteilung am 6. Mai.

Damit ein „Neustart“ für die Kultur in Deutschland wirkungsvoll und nachhaltig gelingen kann, muss ein Konjunkturpaket nach Auffassung der Verbände diese inhaltlichen wie zeitlichen Wirkungszusammenhänge und die zwingende wirtschaftliche Verkettung der Teilbranchen reflektieren. So stehen in der Musikwirtschaft u.a. Festivalveranstalter mit Tonträgerherstellern, Musikverlagen, Hersteller von Musikinstrumenten und -Equipment, Musikfachhändlern und Verwertungsgesellschaften und natürlich den Künstler*innen selbst in einem wirtschaftlichen Kontext, der mit dem großflächigen Ausfall einzelner Teilbereiche und der weiteren Betroffenheit einzelner Gewerke auf lange Sicht in seiner Gesamtheit existenziell gefährdet wird. Auch für jene Sektoren, die wesentliche negative Effekte dieses Jahres aufgrund von Auszahlungsrhythmen erst im kommenden Jahr zu spüren bekommen, namentlich betrifft dies über die Verteilungen der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften der Künstler*innen und deren Partner*innen die Tonträgerhersteller und Musikverlage, braucht es eine Perspektive, um diese Konsequenzen abzufangen.

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